1968: |
Obrigheim
geht als erstes kommerzielles AKW der BRD ans Netz |
1972-75:
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USA,
England (wegen Unfall vorübergehend), Belgien geben die
Wiederaufarbeitung (WAA) auf. Die deutsche Chemische Industrie
zieht sich aus der Option als Betreiber einer WAA zurück,
da sie nicht wirtschaftlich betrieben werden könne. |
Mitte
der 70er: |
Bundesregierung will ein Integriertes Entsorgungszentrum |
1976:
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Der
§ 9a (Anforderungen an die Entsorgung) wird ins Atomgesetz
eingeflickt. Zu diesem Zeitpunkt sind schon 6000 MW AKW-Leistung
am Netz. |
1977: |
Gorleben
soll Standort des Integrierten (zentralen) Entsorgungszentrums
und des Bundesendlagers werden. |
1977: |
OVG
Lüneburg ordnet Baustopp für das AKW Brokdorf an
wegen ungeklärter Entsorgung. |
1979: |
Antrag
für ein externes Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente
in Ahaus (1500 Tonnen) |
1979: |
Gorleben-Hearing:
Nds. Ministerpräsident Albrecht erklärt angesichts
massiver Proteste in der Bevölkerung und unter dem Eindruck
des Kernschmelzunfalls in Harrisburg (USA), daß eine
WAA in Gorleben z. Z. politisch nicht durchsetzbar sei. Das
war das Aus für das Integrierte Entsorgungszentrum. |
1979:
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Die
Bundesregierung setzt nun auf ein Integriertes Entsorgungskonzept,
das eine Dezentralisierung aller Entsorgungsaktivitäten
vorsieht. |
1979: |
Die Regierungschefs von Bund und Ländern verabreden den
"Entsorgungsbeschluß". Er sieht die Verwirklichung
einer deutschen WAA vor und einen Systemvergleich zwischen
Wiederaufarbeitung und direkter Endlagerung. Das Bundesendlager
soll spätestens Ende der 90er Jahre betriebsbereit sein.
Als Entsorgungsvorsorgenachweis für den Weiterbetrieb
von AKWs gilt der Nachweis über den Verbleib der abgebrannten
BE für 6 Jahre im voraus. Es wird erwartet, daß
mit der WAA und dem Schnellen Brüter ein Brennstoffkreislauf
entsteht. |
1980: |
Antrag
für ein externes Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente
in Gorleben (1500 Tonnen) |
Anfang
der 80er: |
In
Hessen, Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz werden Standorte
für eine WAA gesucht. |
1981:
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OVG
Lüneburg hebt Baustopp für das AKW Brokdorf auf.
Es erkennt Fortschritte bei der Lösung der Entsorgungsfrage. |
1984: |
In
der Systemstudie "Andere Entsorgungstechniken" wird
die direkte Endlagerung (Endlagern der abgebrannten BE ohne
vorheriges Zerstören der Brennstäbe) gegenüber
der WAA als vorteilhaft bewertet. Insbesondere die SPD-regierten
Bundesländer favorisieren die direkte Endlagerung. |
1985: |
150
Bundestagsabgeordnete stellen daraufhin beim Bundesverfassungsgericht
einen Normenkontrollantrag. Das BVerfG soll feststellen, daß
die Erzeugung und die energiewirtschaftliche Verwendung von
Plutonium nicht durch das Atomgesetz gedeckt sind. |
1985:
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Die
Bundesregierung hält weiter an der WAA fest, weil sie
befürchtet, daß die direkte Endlagerung vor Gericht
als Entsorgungvorsorgenachweis keinen Bestand haben könnte. |
1985: |
Wackersdorf
wird als Standort für eine WAA benannt. |
1986:
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Die
Bundesregierung hält eine deutsche WAA im Hinblick auf
die Entsorgungssicherheit für dringend geboten und stützt
die WAA Wackersdorf in jeder Hinsicht. |
1988:
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Im
Entsorgungsbericht stellt die Bundesregierung fest: "
... Die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung bestrahlter
BE im Ausland stellt keine Alternative zur WAA im Inland dar.
.." |
1989: |
VEBA-Chef
Benningsen-Förder unterrichtet die Bundesregierung darüber,
in Frankreich wiederaufarbeiten zu lassen. |
1989: |
Bayern
verlangt vom Bundeskanzler unverzüglich eine Richtlinienentscheidung,
daß die Bundesregierung weiterhin zu Wackersdorf und
dem zugrundeliegenden Entsorgungskonzept stehe. Kohl erklärt
auf einer Pressekonferenz unzweideutig, daß das geltende
Entsorgungskonzept durch die Absichtserklärungen der
VEBA und Cogema nicht berührt werde. |
1989: |
Auf
Drängen der SPD-regierten Bundesländer beschließen
die Regierungschefs, erneut einen Staatssekretätsausschuß
einzusetzen, der Vorschläge für die Fortentwicklung
des Entsorgungskonzepts erarbeiten soll. |
1990,
1991: |
Die
Bundesregierung sichert die Wiederaufarbeitung in Frankreich
und England durch Notenwechsel völkerrechtlich ab. Damit
war auch das Integrierte (dezentrale) Entsorgungskonzept von
1979 gescheitert. |
1991: |
Die
für die Atomaufsicht zuständigen Staatssekretäre
der SPD-geführten Bundesländer bewerten den Bericht
des 1989 eingesetzten Arbeitskreises auf Staatssekretärsebene
zur Entsorgung der deutschen AKWs und kommen zu dem Schluß,
daß die direkte Endlagerung sicherheitstechnische, wirtschaftliche
und soziale Vorteile gegenüber der WAA hat. Dies wird
bezüglich der Wirtschaftlichkeit vom Bundesrechnungshof
bestätigt. Selbst wenn Vertragsstrafen an die ausländischen
WAA-Firmen zu zahlen wären, käme die direkte Endlagerung
plus dem Kauf von BE aus angereichertem Natururan billiger
als die WAA und der Einsatz von PlutoniumMischoxidBrennelementen
(MOX). |
1991: |
Der
Hessische Umweltminister Fischer, die Nds. Umweltministerin
Griefahn und der schleswig-holsteinische Energieminister Jansen
stellen insgesamt vier Gutachten vor, die alle zu dem Schluß
kommen, daß die Wiederaufarbeitung im Ausland keine
schadlose Verwertung im Sinne des § 9a des AtomGesetzes
darstelle und die deutsche StrahlenschutzVerordnung unterlaufe.
Die Entsorgungsvorsorgegrundsätze von 1979 seien für
die Atomaussichtsbehörden der Länder rechtlich nicht
verbindlich. BMU Töpfer wird aufgefordert zu erklären,
für welche Übergangsfrist die Zwischenlagerung der
bei der WAA anfallenden radioaktiven Stoffe - ohne daß
es ein Endlager gibt - als alleinige Entsorgungsvorsorge akzeptiert
werden kann. |
1992: |
Der
Staatssekretärsausschuß meint, daß das Endlager
im Jahr 2030 betriebsbereit sein könnte. Bis zu diesem
Zeitpunkt wird die in den deutschen AKWs erbrütete Plutoniummenge
trotz WAA und MOX-Einsatz auf 200 Tonnen angewachsen sein. |
1990er
Jahre: |
Nds. Ministerpräsident Schröder versucht in mehreren
Konsensrunden im wesentlichen eine Dezentralisierung der Entsorgungspflichten
zu erreichen, um Niedersachsen zu entlasten. Seine Vorschläge
werden nicht einmal von der SPD mehrheitlich gestützt.
1994: Im ArtikelGesetz werden (aus SPD-Sicht endlich) die
direkte Endlagerung und WAA als gleichberechtigte Optionen
im Atomgesetz verankert. |
Ab
1995: |
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14
Jahre nach Antragstellung beginnt die Einlagerung von Behältern
mit abgebrannten BE und Kokillen aus LaHague im zentralen
Zwischenlager Gorleben. |
1997: |
Hessens
Umweltstaatssekretär Baake übt scharfe Kritik in
Richtung Merkel wegen der fehlenden Entsorgung.
Hessen versucht für Biblis A und B durch eine Auflage
zu klären, wie der Betreiber RWE die gesetzlich geforderte
Entsorgung sicherstellt. BMU Merkel verhindert die Auflage
per Weisung. |
1998: |
Die
rot/grüne Landesregierung in Kiel will dem AKW Brokdorf
das Wiederanfahren wegen des fehlenden Entsorgungsnachweises
verwehren. BMU Merkel droht eine Weisung an und die Atomaufsichtsbehöre
knickt ein. |
1998: |
8.
AtomGesetznovelle: Bau und Betrieb des Endlagers werden privatisiert.
Erst ab einem Gehalt von mehr als 15 Gramm Kernbrennstoff
pro 100 kg Abfall gelten Stoffe als Kernbrennstoff (bis dahin
schon ab 3 Gramm). |
1998: |
Michael
Sailer vom Öko-Institut geißelt die Anti-AKW-Bewegung,
daß sie nur auf die Verhinderung von Castor-Transporten
ausgerichtet sei. Damit tritt er die Debatte um dezentrale
Zwischenlager los. |
1998: |
Die
seit Jahren geübte Praxis, kontaminierte Atomtransportbehälter
quer durch Europa zu kutschieren, wird bekannt. Die Betreiber
erklären sich bereit, erst dann wieder zu transportieren,
wenn BMU Merkels Zehn-Punkte-Plan abgearbeitet ist. |
1998: |
Die
grüne Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht
ein Gutachten der Gruppe Ökologie aus Hannover, in welchem
die Beendigung der WAA gefordert und ein einziges Endlager
als ausreichend bezeichnet werden. Bis zu dessen Inbetriebnahme
nicht vor 2030 werden aus sicherheitstechnischer Sicht dezentrale
Zwischenlager an den AKW-Standorten vorgeschlagen. |
1998: |
Im
Frühjahr wiederholt Baake seine ablehnende Position gegen
dezentrale Zwischenlager. |
1998: |
Im
Koalitionsvertrag erklären Grüne und SPD die Entsorgungspolitik
der alten Bundesregierung für gescheitert. Statt konsequenterweise
den Weiterbetrieb der AKWs zu untersagen, verständigen
sich die Koalitionspartner darauf, den Betreibern dezentrale
Zwischenlager als Entsorgungsnachweis anzubieten. Damit entsprechen
sie einem lange gehegten Wunsch der Betreiber, die nun über
eine billige und rechtssichere "Entsorgung" verfügen
werden und endlich aus der teuren Wiederaufarbeitung aussteigen
können. |
1998: |
Einige
grüne Landesverbände stimmen den dezentralen Zwischenlagern
unter der Bedingung zu, daß vorher die Restlaufzeiten
der jeweiligen AKWs festgelegt sein müsse. |
1998: |
Auf
der Herbstkonferenz der Anti-AKW-Bewegung wird ein gemeinsames
Vorgehen gegen die dezentralen Zwischenlager beschlossen.
Die Gruppe Ökologie bestätigt ihre Aussagen zur
dezentralen Zwischenlagerung, allerdings unter der Nebenbedingung,
daß die Restlaufzeiten der einzelnen AKWs unumkehrbar
feststehen, um so die Größe eines jeden Zwischenlagers
festlegen zu können. Die Standort-Initiativen verabreden
regelmäße Treffen. |
1999: |
Im
Januar unterzeichnen alle Standort-Initiativen (einschließlich
derjenigen, wo bereits zentrale Zwischenlager (Ahaus, Gorleben,
Greifswald) vorhanden sind) einen Beschluß gegen den
Bau dezentraler Zwischenlager. |
2000: |
BMU
Trittin erklärt, daß die Castortransporte wieder
aufgenommen werden können. Er fordert keine neuen Falltests
für die Behälter und keine verbesserten Deckeldichtungen.
Die Ursachen für die Kontaminationen sind weiterhin ungeklärt. |
2000:
|
Die
Betreiber haben für alle AKW-Standorte Anträge auf
Zwischenlager gestellt. Die PreussenElektra will für
ihre Standorte - unabhängig von eventuellen Restlaufzeiten
- identische Lagerhallen beantragen.
Für
den Standort Lingen ist der Erörterungstermin bereits
durchgeführt. Die Bayrische Landesregierung kündigt
Wiederstand gegen Zwischenlager auf ihrem Staatsgebiet an.
Laut Greenpeace beträgt die Reichweite der beantragten
Zwischenlager zwischen 13 Jahren für Stade und 92 Jahre
für Brunsbüttel. |
2000:
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Schleswig-Holsteins
Energieminister Möller hält ein gemeinsames Zwischenlager
für die drei AKWs Brokdorf, Krümmel und Brunsbüttel
für ausreichend. |
2000: |
Die
StahlenschutzVerordung soll novelliert werden: Verschlechterung
des Strahlenschutzes, Entlassung großer Mengen radioaktiver
Stoffe aus dem Atomgesetz durch Heraufsetzen der Freigrenzen.
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2000:
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Im
AKW Brokdorf dürfen BE eingesetzt werden, deren Uran
aus der WAA (WAU) und aus hoch angereichertem Uran aus der
Entsorgung russischer Atomwaffen stammt. |