Karsten Hinrichsen
Dorfstr. 15
25576 Brokdorf
1.11.98
Antrag:
Die Kreismitgliederversammung/
Der Landesvorstand/
Der Landeshauptausschuß/
Die Bundesdelegiertenkonferenz
möge beschließen:
Die Atomaufsichtsbehörde des Landes wird aufgefordert,
die Zustimmung zum Wiederanfahren der AKWs nach der Jahresrevision
1999 zu verweigern. Der Bundesumweltminister wird aufgefordert,
dagegen keine Weisung auszusprechen.
Die neue Bundesregierung hält das derzeitige Entsorgungskonzept
für gescheitert (s. rot/grüner Koalitionsvertrag). Transporte
abgebrannter Brennelemente sind derzeit wegen der festgestellten
Kontaminationen ausgesetzt. Die Beschädigung eines Behälters
beim Absturz läßt auch Zweifel an deren Sicherheit aufkommen.
Zwischen den Deckeln der Castor?Behälter wurde Feuchtigkeit
entdeckt, die zu Korrosion führen kann.
Die Betreiber sind gemäß § 7a des Atomgesetzes
(und Festlegungen in den Betriebsgenehmigungen der AKWs) zur Entsorgung
der abgebrannten Brennelemente verpflichtet. Dazu sind sie nicht
in der Lage, denn es gibt kein Endlager für hochradioaktiven
Atommüll. Um dennoch den Weiterbetrieb der AKWs zu ermöglichen,
vereinbarten die Regierungschefs von Bund und Ländern im Jahre
1979, daß sie als "Entsorgungsvorsorgenachweis"
anerkennen würden, wenn die Betreiber nach jedem Brennelementwechsel
den Verbleib der abgebrannten BE für die nächsten sechs
Jahre nachweisen und Fortschritte bei der Erkundung eines Endlagers
nachzuweisen könnten.
Auf die Möglichkeit, daß eine neue Bundesregierung nicht
mehr bereit sein würde, diesen "Entsorgungsnachweis"
anzuerkennen, wies der jetzige Umweltstaatssekretär Baake noch
im April 1998 ausdrücklich hin.
Die Entsorgungsproblematik hat sich zwischenzeitlich weiter verschärft:
Bei strenger Auslegung kann der Nachweis des Verbleibs der abgebrannten
Brennelemente derzeit gar nicht geführt werden ? wenn im Abklingbecken
eines AKW weniger freie Stellplätze vorhanden sind als für
neun Jahresentladungsmengen (drei müssen immer für Notentladungen
frei gehalten werden), ? weil die Transporte ausgesetzt sind.
Diese Rechtsauffassung vertrat das Schleswig?Holsteinische Energieministerium
(MFE) im Juni 1998, als es um die Zustimmung zum Wiederanfahren
des AKW Brokdorf ging (s. S. 18 des Umdrucks 14/2356 des Landtags
in SH). Wegen der vom BMU angedrohten Weisung knickte das MFE allerdings
ein. In der dann am 26.6.98 erteilten Zustimmung zum Wiederanfahren
(s. S. 4 des Bescheids) wurden die Bedenken des MFE zwar abgeschwächt
formuliert, jedoch angekündigt, "diese Themenstellung
... weiter zu verfolgen". |