Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts
Schleswig, 19.06.1998
Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts
Klage gegen KKW Brokdorf abgewiesen
Der 4. Senat des OVG Schleswig hat nach 2 1/2 -tägiger mündlicher
Verhandlung am heutigen Tag die Klage eines in Brokdorf wohnenden
Klägers gegen die 2. Teilbetriebsgenehmigung für das KKW
Brokdorf abgewiesen. Mit diesem im Oktober 1986 erteilten Bescheid
ist u.a. der Dauerbetrieb der Anlage unter Einsatz von plutoniumhaltigen
Mischoxid (MOX)- und angereicherten Urandioxidbrennelementen genehmigt
worden. Der Kläger hat die Rechtmäßigkeit der Genehmigung
in einer Vielzahl von Einzelpunkten angezweifelt. Bereits 1989 hatte
das seinerzeit zuständige OVG Lüneburg die Klage abgewiesen,
aufgrund eines Verfahrensfehlers war dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht
aufgehoben und die Sache an das OVG Schleswig zurückverwiesen
worden.
Dieses Gericht ist zu der Auffassung gekommen, daß die angefochtene
Genehmigung den Kläger nicht in Rechten verletzt und insbesondere
dem Gebot des Atomgesetzes genügt, größtmögliche
Vorsorge gegen Gefahren aus dem Betrieb des KKW zu treffen. Zu dieser
Entscheidung hat maßgeblich beigetragen, daß die wesentlichen
Einwendungen des Klägers Regelungen betrafen, die schon in
früheren Genehmigungen verbindlich und unanfechtbar getroffen
worden waren - so insbesondere der Einsatz von MOX-Brennelementen
und die Festsetzung der zulässigen Schadstoffemissionen -,
und er deshalb mit diesen Einwendungen nicht mehr gehört werden
konnte (Präklusion).
- Peter Nissen
Vizepräsident des OVG
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