Störfälle
   




SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG        Drucksache10/2210
10. Wahlperiode 31.08.87

Kleine Anfrage

des Abg. Dr. Jürgen Hinz (SPD)

und

Antwort

der Landesregierung -Sozialminister -

Ereignisse in schleswig-holsteinischen Atomkraftwerken

1. a) Welche Vorkommnisse in den schleswig?holsteinischen Atomkraftwerken werden dem Sozialminister als Genehmigungs- und als Aufsichtsbehörde über die der Gesellschaft für Reaktorsicherheit zu meldenden besonderen Vorkommnissen hinaus gemeldet?

b) Nach welchen Kategorien werden die Vorkommnisse aufgeschlüsselt?

Neben den nach bundesaufsichtlicher Weisung zu meldenden besonderen Vorkommnissen (GMBI. 1985, Seite 433) sind der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde auch Vorkommnisse gesondert zu melden, die in der Öffentlichkeit besondere Aufmerksamkeit erregen oder erregen können. Dazu gehören insbesondere folgende Kategorien von Vorkommnissen:

- Brände mit externem Feuereinsatz;

- Unfälle mit Schwerverletzten und Toten, auch ohne Strahleneinwirkung;

- Aktivitätsfreisetzungen innerhalb des Kraftwerks,
   die umfangreiche Dekontaminationsarbeiten erfordern;

- Bombendrohungen, Sabotage, Sabotagedrohungen,
   Verletzungen des äußeren und inneren Sicherheitsbereichs;

- Demonstrationen.

Routinemäßig erhält die Aufsichtsbehörde im übrigen ausführliche Berichte der Betreiber über betriebstechnische Daten und Abläufe sowie Besonderheiten in den Anlagen.

c) Welche Vorkommnisse wurden seit dem 1.1.1986 gemeldet?

Siehe Anlage 1.

2. Welche besonderen Vorkommnisse im Atomkraftwerk Brokdorf
     wurden seit dem 1.1.1986 gemeldet?

Siehe Anlage 2.

3. a) Handelte es sich bei den defekten und 1982 durch neue ersetzten Betriebsartenschaltern im Atomkraftwerk Brunsbüttel um ein besonderes Vorkommnis?

Wenn nein, warum nicht?

Nein. Die Defekte der Betriebsartenwahlschalter sind ohne sicherheitstechnische Bedeutung. Die KKB GmbH hat allerdings Defekte an diesen Schaltern zweimal als Vorkommnisse gemeldet.

b) Wurde das Auswechseln vorn Sozialministerium genehmigt?

Wenn ja, wo ist der Genehmigungstext veröffentlicht worden?

Nein. Die Änderung der Betriebsartenwahlschalter war keine wesentliche Änderung im Sinne des Atomgesetzes und bedurfte daher keiner Genehmigung.

c) Welche Gefährdung ging von diesen Betriebsartenschaltern aus, wenn sie im Anforderungsfall versagten?

Keine.

4. a) Kann (welchem Personenkreis) auf Antrag die Einsichtnahme in die Wochenberichte, Monatsberichte und Wasserbücher der schleswig?holsteinischen Atomkraftwerke gewährt werden?

Wenn nein, warum nicht?

Auch für die atomrechtliche Aufsichtsbehörde gelten die Verschwiegenheitspflichten des Gewerberechts. Danach kann die Behörde die Einsichtnahme in Aufzeichnungen über betriebliche Verhältnisse eines Betreibers von Kernkraftwerken nicht gewähren.

b) Hat das Sozialministerium auch Zugang zu den Monatsberichten des Atomkraftwerks Stade?

Wenn nein, ist ein Antrag auf Zugang gestellt worden?

Nein. Es bestand und besteht keine Veranlassung, das für die atomrechtliche Aufsicht über das Kernkraftwerk Stade zuständige Niedersächsische Umweltministerium um Überlassung von Monatsberichten zu bitten.

Anlage 1


Übersicht über gemeldete Vorkommnisse
in den Kernkraftwerken
Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf
seit dem 01.01.1986
(zu Frage 1 c)

Kernkraftwerk Brunsbüttel:

- 2 Bombendrohungen, - Brand in einem Container auf dem Außengelände, - 1 Demonstration.

Kernkraftwerk Krümmel:

- Erhöhte Meßwerte in Fortluft und Abwasser aufgrund der durch den Tschernobyl
- Unfall verursachten Vorbelastung der Umgebungsluft und des Elbwassers;
- Zahnradschaden am Getriebe der Turbinen
- Hauptschmierölpumpe mit anschließendem Abfahren der Anlage zum Brennelementwechsel;
- 4 Blockaden der Kraftwerks
- Zufahrt durch Demonstranten;
- Bombendrohung;
- Besetzung eines Hochspannungsmastes;
- versuchte Sabotage an einem Hochspannungsmast;
- Sprengstoffanschlag auf einen Hochspannungsmast;
- erhöhte Aerosolaktivität in der Umgebungsluft am Standort Krümmel bei austauscharmer Wetterlage (Folgeprodukte natürlichen, im Boden enthaltenen Radiums); - 2 Demonstrationen;
- Hochwasser der Elbe;
- Reparatur am Generator.

Kernkraftwerk Brokdorf:

- 3 Bombendrohungen; - 14 Demonstrationen; - Eindringen von Unberechtigten in den Baustellenbereich; - Betriebsunfall.


Anlage 2

Übersicht der besonderen Vorkommnisse
im Kernkraftwerk Brokdorf
seit dem 01. Januar 1986
(zu Frage 2)

1. Ereignisse der Kategorie V

1. Lokale Dampfbildung im Zwischenkühlsystem durch Fehlschaltung

2. Schaden an einer Nockenwelle eines Notstromdiesels

3. Lagerschaden am Abgasturbolader eines Notstromdiesels

4. Lagerschaden im Bereich der Kurbelwellenlager eines Notstromdiesels


2. Ereignisse der Kategorie E

1. Abschaltung einer Pumpe zur Kühlung des Brennelementenlagerbeckens wegen eines Lagerschadens

2. Fehlerhaftes Offenbleiben eines Abblaseventils am Druckhalter

3. Haarriß und Leckage einer Probeentnahmeleitung


3. Ereignisse der Kategorie N

1. Fehlauslösung eines Reaktorschutzsignals

2. Defekt in der Elektronik eines Umformers

3. Unbeabsichtigter Start eines Notstromdiesels

4. Fehlerhaftes Öffnen eines Ventils bei einem Notstromdiesel

5. Korrosion an den Federn der Vorsteuerventile der Frischdampfarmaturenstation

6. Ausfall einer Einspritzpumpe an einem Notstromdiesel

7. Fehlerhaftes Abschalten eines Antriebes des Frischdampfabblaseregelventils

8. Abriß von Schrauben an einem Notstromdiesel

9. Kondensation nach Temperaturabfall in Druckhalterleitung

10. Nichtschließen einer Armatur am Druckspeicher

11. Nichterreichen der Überleistung von 110 % bei einem Notstromdiesel

12. Fehlerhaftes Öffnen eines Ventils der Anlaßluftversorgung eines Notstromdiesels

13. Nichtöffnen eines Notspeiseregelventils

14. Nichtschließen der Armatur eines Druckspeichers

15. Versagen einer Sicherheitseinspeisepumpe

16. Reaktorschnellabschaltung durch fehlerhaften Einfall eines Steuerstabes und durch ein gestörtes Speisewasserregelventil

17. Turbolagerschaden an einem Notstromdiesel

18. Zündaussetzer an einigen Zylindern eines Notstromdiesels

19. Fehlöffnen eines Primärabblaseventils bei niedrigem Kühlmitteldruck während des Anlagenstillstandes

20. Lagerschaden an einer Kältemaschine

21. Ausfall einer Nachkühlpumpe

22. Anforderung der Notstromdiesel bei Prüfung des Generatorschutzes

23. Nicht erfolgte Abschaltung eines Notstromdiesels bei Anforderung im Rahmen der wiederkehrenden Prüfungen

24. Lastabsenkung durch Fehlsignal mit nachfolgender Reaktorschnellabschaltung