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Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts

Schleswig, 19.06.1998

Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts

Klage gegen KKW Brokdorf abgewiesen

 

Der 4. Senat des OVG Schleswig hat nach 2 1/2 -tägiger mündlicher Verhandlung am heutigen Tag die Klage eines in Brokdorf wohnenden Klägers gegen die 2. Teilbetriebsgenehmigung für das KKW Brokdorf abgewiesen. Mit diesem im Oktober 1986 erteilten Bescheid ist u.a. der Dauerbetrieb der Anlage unter Einsatz von plutoniumhaltigen Mischoxid (MOX)- und angereicherten Urandioxidbrennelementen genehmigt worden. Der Kläger hat die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in einer Vielzahl von Einzelpunkten angezweifelt. Bereits 1989 hatte das seinerzeit zuständige OVG Lüneburg die Klage abgewiesen, aufgrund eines Verfahrensfehlers war dieses Urteil vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben und die Sache an das OVG Schleswig zurückverwiesen worden.

Dieses Gericht ist zu der Auffassung gekommen, daß die angefochtene Genehmigung den Kläger nicht in Rechten verletzt und insbesondere dem Gebot des Atomgesetzes genügt, größtmögliche Vorsorge gegen Gefahren aus dem Betrieb des KKW zu treffen. Zu dieser Entscheidung hat maßgeblich beigetragen, daß die wesentlichen Einwendungen des Klägers Regelungen betrafen, die schon in früheren Genehmigungen verbindlich und unanfechtbar getroffen worden waren - so insbesondere der Einsatz von MOX-Brennelementen und die Festsetzung der zulässigen Schadstoffemissionen -, und er deshalb mit diesen Einwendungen nicht mehr gehört werden konnte (Präklusion).

- Peter Nissen
Vizepräsident des OVG

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