Aufruf zu einer bundesweiten Mahnwache an allen deutschen Atomanlagen

Am Sonntag, den 6. April 2008 um 16 Uhr

B R U N S B Ü T T E L - B R O K D O R F - K R Ü M M E L

In erster Linie geht es um die zähe Weigerung der Landesregierung Schleswig-Holstein,

zwischen Krebserkrankungen bei Kindern und der Emission von Atomkraftwerken einen Zusammenhang zu sehen und um Risiko - Technologie.

Und es geht um den Willen des größten Teils der Bevölkerung, klimaneutrale Energie zu kaufen. Ein Widerstandsweg unter anderen ist folgende Revision der Klage.

Von den vielen Argumenten, die wir gegen die "friedliche Nutzung der Atomenergie" einwenden, wird vor dem höchsten deutschen Verwaltungsgericht demnächst ein zentrales Thema verhandelt, welches schon im Erörterungstermin zum Standortzwischenlager (SZL) am AKW Brunsbüttel eine wesentliche Rolle gespielt und das zurückliegende Klageverfahren beim OVG Schleswig dominiert hat. Vor dem Bundesverwaltungsgericht wird nach Zulassung der Revision in Leipzig über die Frage gestritten, ob Anwohner von Atomanlagen Drittschutz beanspruchen können, wenn eine Anlage nicht ausreichend gegen Einwirkungen von Terroristen geschützt ist. Obwohl nachweislich die Attentäter von 11. September zunächst einen Angriff auf eine Nuklearanlage geplant hatten, hat das OVG Schleswig insoweit jedweden Drittschutz verneint.

Ginge es nach dem OVG Schleswig, wäre jegliche Gefahr, die jetzt und in Zukunft vom SZL am AKW Brunsbüttel aufgrund mangelhafter Vorkehrungen gegen Einwirkungen von Terroristen ausgeht, von der Bevölkerung hinzunehmen. Dieser Rechtsauffassung ist auch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einer Unterbehörde des Bundesumweltministeriums, sowie die beigeladene Firma Vattenfall Europe.

Die gegenteilige Rechtsauffassung vertritt der durch Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit vertretene Kläger. Er macht geltend, im Falle einer terroristischen Einwirkung seine weniger als sechs Kilometer vom Atomkraftwerk Brunsbüttel entfernt stehende Wohnimmobilie wegen möglicher Gesundheitsschäden dauerhaft aufgeben zu müssen.

Über die grundlegende Frage, ob Anwohner einer Nuklearanlage die Inbetriebnahme von Anlagen verhindern können, die nicht ausreichend vor terroristischen Einwirkungen geschützt sind, wird am 10. April 2008 ab 10:30 Uhr vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ,

Sitzungssaal III im 1. Obergeschoss, Zimmer 1034

verhandelt.